1.
Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen FAY BROWN
TRANSLATIONS (nachfolgend als der Übersetzer bezeichnet) und dem Auftraggeber,
soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar
vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer
nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2.
Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung
sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte
Ausfertigung der Übersetzung.
3.
Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte
Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung
auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der
Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der
Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung,
sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind
vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig
sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur
Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen,
Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten
Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu
Lasten des Übersetzers.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und
stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von
entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.
4.
Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der
Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der
Übersetzung enthaltenen Mängeln.
(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer
Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer
angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die
Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach
Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen
Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung
verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als
gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung
weiterhin Mängel aufweist.
5.
Haftung
(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als
grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und
Übertragungsstörungen bei E-Mail- Versendung oder durch Viren verursacht worden
sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus- Software hiergegen Vorkehrungen.
Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der
Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach
Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im
Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren
Schadensersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt
nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der
Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem
Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die
gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB
unberührt.
6. Berufsgeheimnis Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7.
Mitwirkung Dritter
(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder
fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu
sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.
8.
Vergütung
(1) Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug je nach
Vereinbarung per Vorkasse, PayPal bzw. innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum.
(2) Alle Preise verstehen sich brutto inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die
Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten
Aufwendungen. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen
angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit dem Auftraggeber
vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der
vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und
Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese
unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und
-entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
9.
Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
10. Rücktrittsrecht Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
11.
Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers oder der Sitz seiner
beruflichen Niederlassung.
(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
12. Salvatorische Klausel Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt.
3. Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.